Allgemeine Bedingungen
Vermietung
Die Firma Das SERVICE-TEAM (Vermieter) überlässt dem Mieter, die im Vertrag im Einzelnen aufgeführten Geräte, Maschinen und Zubehörteile zu der im Mietvertrag vereinbarten Nutzung und für die im Vertrag oder im Nachtrag vereinbarte Vertragslaufzeit.
Der Vermieter verpflichtet sich die Geräte in einwandfreiem und betriebsfertigem Zustand zu übergeben.
Dem Mieter steht es frei, die Geräte vorher zu besichtigen und zu überprüfen.
Mit der Übergabe der Maschinen und Geräte erkennt der Mieter nach Prüfung der Funktionsfähigkeit, dass er die Geräte im betriebsbereiten Zustand übernommen hat, einschließlich der im Übergabeprotokoll aufgelisteten Zubehörteile und einer Betriebsanleitung, sowie dass er eine Einweisung erhalten hat.
Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, die Geräte des Vermieters ordnungsgemäß und vertragsgemäß zu behandeln, notwendige Unterhalts- und Wartungsarbeiten (Unterhaltspflicht) durchzuführen und die Geräte und Zubehörteile nach Beendigung der Mietzeit gesäubert und funktionsfähig zurück zu geben.
Mietdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Mietbeginn.
Der Mieter oder ein Vertreter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sind, können die vermieteten Güter am Ort der Auslieferung hinterlassen werden. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an. Weitere Anfahrten für Installationen, Einweisungen, Änderungen bezüglich des Aufstellortes werden dem Mieter berechnet.
Die Inbetriebnahme (Installationen, Einstellungen usw.) ist alleinige Sache des Vermieters.
Mit der Übergabe des Objektes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Mieter über.
Die Mietzeit endet mit Rückgabe des Mietobjektes. Die Rückgabe des Mietobjektes ist vom Mieter rechtzeitig dem Vermieter anzuzeigen.
Zeiten, die für Wartung, Pflege und etwa notwendigen Reparaturen aufgewandt werden müssen, gehören zur Mietzeit, mit Ausnahme der Reparaturzeiten, die durch natürlichen Verschleiß notwendig geworden sind.
Mängelrüge
Erkennbare Mängel sind unverzüglich, nach Übergabe des Mietobjektes dem Vermieter anzuzeigen.
Der Vermieter hat die rechtzeitig gerügten Mängel zu beheben. Er kann sich hierfür Dritter bedienen.
Mietpreis / Mietzahlung
Alle Preise sind wenn nicht anders ausgewiesen, in EURO und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In den Preisen sind enthalten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die Hin- und Rücktransportkosten zu bzw. von den jeweiligen Einsatzorten einschließlich der Kosten der Be- und Entladung, Auf- und Abbaukosten, der Einweisungen, der vertraglich vereinbarten Installationen sowie der technischen Betreuung.
Skontogewährung wird ausgeschlossen, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart ist und schriftlich vom Vermieter bestätigt wurde.
Der Mieter ist zur Aufrechnung, Rückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Vermieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
Bei dem Vermieter unbekannten Personen oder Firmen wird vor Aushändigung des Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beansprucht. Die Kaution dient sowohl zur Sicherung des Verlust- und Beschädigungsrisikos als auch zur Deckung des Mietpreises.
Erfüllt der Mieter die Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig, kann der Vermieter nach einer angemessenen Nachfrist den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und das Mietobjekt zurückverlangen. In diesem Fall hat der Mieter dem Vermieter Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.
Bei Stornierung des Auftrages berechnen wir eine Bereitstellungs-Gebühr in Höhe von 25% - Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn, Stornierung bis 5 Tage vor Mietbeginn 50 %, Stornierung bis zum Tag des Mietbeginnes 100 % des Mietpreises. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses wird ebenfalls der volle Betrag fällig.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte vor jedweder Überbeanspruchung zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen. Mietgeräte dürfen nur von Personal bedient werden, welches die Bedienungsanleitung kennt und gelesen hat. Die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Sämtliche Energiekosten und Nachfüllungen (z.B. Spülmittel) sind vom Mieter zu übernehmen.
Bei Nachfüllungen sind nur die vom Vermieter vorgeschriebenen Stoffe zu verwenden.
Verletzung der Unterhaltungspflicht
Wird das Gerät in einem Zustand zurückgegeben, der ergibt, dass der Mieter seiner vorgesehenen Unterhaltungspflicht nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.
Die vom Mieter zu vertretenen Mängel und Beschädigungen sind dem Vermieter mitzuteilen. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten werden seitens des Vermieters dem Mieter nach Begutachtung mitgeteilt.
Die ordnungsgemäße Rückgabe des Gerätes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn nicht spätestens sieben Kalendertage nach Rückgabe des Gerätes eine schriftliche Mängelanzeige an den Mieter abgesandt ist.
Reparaturen
Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich werden, führt der Vermieter auf seine Kosten selbst durch. Repariert der Mieter das Gerät ohne Zustimmung des Vermieters selbst, so gehen die Reparaturkosten zu seinen Lasten. Alle sonstigen Reparaturkosten, die durch mangelnde sachgerechte Wartung und Pflege oder auch durch unerlaubten Eingriff Dritter verursacht wurden, hat der Mieter zu tragen. Weiterhin ist er verpflichtet, bei Funktionsstörungen der einzelnen Geräte den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Haftung des Vermieters
Vertragliche und deliktische Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter wird auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Hiernach haftet der Vermieter für eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Schadensverursachung durch seine Angestellten oder die Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jedes schuldhafte Verhalten. In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des dem Mieter entstandenen vertragstypischen Schaden, der bei Vertragsabschluß für den Vermieter voraussehbar war, beschränkt.
Der Mieter trägt das Risiko für das Betreiben des Mietgegenstandes. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch des Gerätes sowie durch das Personal des Mieters entstehen.
Rechte des Vermieters
Die Geräte müssen jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung, Überbeanspruchung, Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und das Gerät auf Kosten des Mieters abholen bzw. abholen lassen. Ferner kann der Vermieter vom Mieter bei Verletzung der unter Punkt "Pflichten des Mieters" angegebenen Verpflichtungen Schadenersatz fordern.
Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben. Insbesondere Folgeschäden, die sich durch Ausfälle der Geräte während der Mietdauer ergeben, führen nicht zu einer Haftung.
Besondere Bedingungen
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten, ins Ausland zu schaffen oder anderen zu überlassen. Dem Mieter ist es nicht gestattet, ohne Kenntnis und Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt an anderen Stellen oder zu anderen Zwecken zu nutzen als im Vertrag bestimmt.
Der Mieter hat nicht das Recht zu Gunsten Dritter auf Rechte zu verzichten, die sich aus diesem Vertrage ergeben oder irgendein Recht im Hinblick auf das Mietobjekt einem Dritten zu gewähren.
Der Mieter hat Beschlagnahme, Pfändung, Beschädigung und andere wichtige Vorfälle unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für das gemietete Gerät. Sollte es ihm aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, das Gerät zurückzugeben, so hat der Mieter geldwertenden Ersatz in Höhe des im Vertrag genannten Handelswertes des Mietobjektes bzw. in Höhe des für die Schadensbeseitigung notwendigen Aufwandes zu leisten. Bis zum Eingang der Ersatzleistung wird die normale Miete in Rechnung gestellt
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich hierüber Meldung zu machen.
Sonstige Bestimmungen
Diese Mietbestimmungen sind auch für alle zukünftigen Vermietungen von Geräten ohne besonderen Hinweis Vertragsgegenstand.
Abweichungen oder Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.
Der Mietgegenstand bleibt ausschließlich Eigentum von Das SERVICE-TEAM.
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
AGB als PDF-Datei